Fahrkartenbestellung

Einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte zwischen Wohnort und Schule haben die Schülerinnen und Schüler, die in Rheinland-Pfalz wohnen, eine weiterführende Schule im Landkreis Germersheim besuchen und bei denen der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und weiterführenden Schule länger als vier Kilometer ist. Schülerinnen und Schüler aus Baden-Württemberg und dem Elsass haben leider keinen Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte. 

 

Der Landkreis Germersheim ist Mitglied des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) und des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN). Die Fahrkarten werden über die Kreisverwaltung Germersheim beantragt. Das Antragsformular finden Sie auch hier. Weitere Informationen finden Sie auch in den beiden Schreiben, die Sie unten als Download finden.

 

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Infobrief Deutschlandticket.pdf
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Infobrief SBF SEK 1 BF1 und II 2022-2023
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Infobrief SB SEKII+BBS 2022-2023.pdf
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Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden

Falls es zu Problemen beim Schülertransport kommt, bitten wir Sie direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern der  Kreisverwaltung Germersheim Kontakt aufzunehmen.

Frau Vocke: 07274/53 452, c.vocke@kreis-germersheim.de

Frau Kahllenberger: 07274/53 409, s.kahllenberger@kreis-germersheim.de


Verlust der Fahrkarte

Ersatzkarten werden bei Zahlung einer Gebühr vom jeweiligen Verkehrsbetrieb ausgestellt. 

 

Karlsruher Verkehrsbetribe (KVV) ScoolCard                          Tel. 0721/61075885

Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) MAXX-Ticket                Tel. 01805/011066


Verfahren bei wetterbedingten Beeinträchtigungen des Schulweges

Die Kreisverwaltung Germersheim hat Vorsorgemaßnahmen für die Schülerbeförderung im Falle von Schnee und Glatteis getroffen.  Im Falle von schlechter Witterung können sich Eltern in Zukunft frühzeitig über die folgenden Links informieren.

 

www.vrn.de/vrn/aktuelles/fahrplanaenderungen

www.hetzler-herxheim.de

www.viabus.de 

www.kreis-germersheim.de und

 

unter AKTUELLES auf unserer Homepage

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

der Winter kehrt ein, jederzeit muss nun mit Schneefällen, Glatteis und schlechten Wetterbedingungen gerechnet werden, wodurch die Schülerbeförderung erschwert wird. Bei Schneefällen oder Eisglätte können die Schulbusse, bedingt durch ihre besonderen Fahreigenschaften, Steigungs- und Gefällstrecken oft kaum bewältigen. Dabei ist zu beachten, dass ein Bus aufgrund seiner Konstruktion (hohes Gewicht, Heckantrieb mit Heckmotor) über eine ganz andere Fahrdynamik verfügt als ein PKW, die dazu führt, dass ein ins Rutschen geratener Bus auch für einen erfahrenen Fahrer kaum noch zu kontrollieren ist. Je nach Wetterlage müssen daher unter Umständen kurzfristige Entscheidungen getroffen werden, die sich auf die Abfahrts- und Ankunftszeiten der Schulbusse auswirken können. Allein ausschlaggebend für derartige Entscheidungen ist die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, für die sich alle Beteiligten – Schulleitungen, Busunternehmen, Verkehrsverbünde und der Landkreis Germersheim – in besonderer Weise verantwortlich fühlen. Aus diesem Grund bitten wir in dieser Zeit um Ihr besonderes Verständnis.

 

Für die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, ist es an solchen Tagen wichtig, über die veränderten Abläufe informiert zu sein. Die Beteiligten werden deshalb alle Informationen schnellstmöglich im Internet zur Verfügung stellen sowie an die Medien weitergeben. Hinweise über witterungsbedingte Änderungen bei der Schülerbeförderung finden Sie auf den nachfolgend genannten Webseiten der Busunternehmen bzw. des VRN (Stichwort Fahrplanänderung) und der Kreisverwaltung.

 

Auch die jeweiligen Schulen werden die Hinweise umgehend auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Herzlich bitten wir Sie in diesem Falle, das Internet zu nutzen und von telefonischen Anfragen abzusehen.

 

Zudem wären wir Ihnen dankbar, die nachfolgenden Regeln zu beachten, die für alle Schulen bei wetterbedingten Beeinträchtigungen des Schulwegs gelten:

  •  Eine generelle Unterrichtsbefreiung wegen widriger Verkehrs- oder Wetterverhältnisse gibt es nicht. Rechtlich liegt es im Ermessen der Eltern bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler zu entscheiden, ob der Weg zur Schule und wieder zurück nach Hause ohne Gefährdung der Sicherheit zumutbar ist.
  • Ob und welcher Unterricht wegen widriger Verkehrs- oder Wetterverhältnisse ausfällt, entscheidet die jeweilige Schulleitung (nicht das Busunternehmen oder der Schulträger).
  • Wird der Unterricht früher als geplant beendet, werden die Schülerinnen und Schüler gebeten, die regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Die Schulleitungen sind nicht dazu befugt, Busse für frühere Rückfahrten zu bestellen.

 Die betroffenen Entscheidungsträger werden jeweils mit der gebotenen Umsicht handeln. Dies bitten wir zu berücksichtigen. Wir hoffen, dass sich so die Beeinträchtigungen durch unvorhergesehene oder extreme Wetterlagen einvernehmlich meistern lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kreisverwaltung Germersheim